Sicherheit oder Schikane?
Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Freitag ein Grundsatzurteil in Sachen Stadionverbot gesprochen. Ein Fan des FC Bayern München hatte vor dem Bundesgerichtshof geklagt, da er im März 2006 bei einem Spiel des FCB in Duisburg festgenommen wurde und mit einem zweijährigen Stadionverbot belegt wurde.
Die Sanktion wurde vom MSV ausgesprochen und war landesweit gültig. Die Staatsanwaltschaft stellte nur wenig später das Ermittlungsverfahren gegen den Fan wegen Geringfügigkeit ein. Der BGH urteilte nun, dass für ein Stadionverbot der bloße Verdacht auf weitere Störungen genüge um den Anhängern den Zutritt zu verwehren. Außerdem sei es ausreichend, mit einer Gruppe unterwegs zu sein, von der Krawall und Unruhe ausgingen. “Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an“, so der BGH.
Als ein Skandal wird das Urteil nicht nur unter Anhängern wahrgenommen, auch Fanvertreter der einzelnen Vereine sehen hier rechtstaatliche Prinzipien außer Kraft gesetzt. Achim Krämer, der Anwalt des FCB-Anhängers, kritisiert die Entscheidung des Gerichts: “Das läuft auf Sippenhaft hinaus”, sagte er in der Süddeutschen Zeitung und fügt hinzu: “Da wird der Fußballfan eindeutig stigmatisiert.”
Die Polizei begrüßt indes das Urteil und hofft nun erstmal auf Ruhe in der Debatte, die schon seit Jahren für Zündstoff in dem zerrütteten Verhältnis zwischen der Staatsmacht und den Fans in der Kurve sorgt. “Die Richter wissen, in welch schwieriger Position die Polizei ist und haben ihr deshalb den Rücken gestärkt“, sagt Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. Doch Wendt gießt gleichzeitig weiter Öl ins Feuer: “Die Arbeit der Polizei bleibt in Fußballstadien trotzdem sehr, sehr schwierig. In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußballfan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr.”
Diese Aussagen haben nun den Deutschen Fußball Bund auf den Plan gerufen und der mahnt den Gewerkschafts-Boss zur Vorsicht: „Diese Aussage ist unverantwortlich. Mit solchen polemischen und populistischen Äußerungen werden auf fahrlässige Weise Ängste geschürt“, sagte DFB-Präsident Theo Zwanziger der „Bild am Sonntag“. Auch von der Spitze der Deutschen Fußball Liga kam unterdessen Kritik.
Aber auch positives hat das Urteil. So stellte das Gericht klar, dass die Vereine prinzipiell keinem Zuschauer mit gültiger und bezahlter Eintrittskarte den Zugang allein aus Verdachtsmomenten verweigern können. Zwar üben die Vereine das Hausrecht aus, doch das sieht nicht vor, unbegründet Fans auszusperren. Nur wer ein gültiges Stadionverbot auferlegt bekommen hat, muss draußen bleiben. Um gegen jemanden ein solches Stadionverbot zu erwirken, muss weiterhin von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, was wiederum eine Überprüfung der Personalien voraussetzt.
Ich halte das Urteil trotzdem für ein falsches Signal. Wer schon einmal bei einem Fußballspiel war und dort als Auswärtsfan aufgetreten ist, der weiß um die schwierige Lage aller. Die Anhänger der Gästemannschaft haben in den meisten Stadien nur einen Block zu Verfügung, sich also von „Chaoten“ fern zu halten kann durchaus schwierig sein. So sind der Polizei Tür und Tor geöffnet weiter mit fadenscheinigen Argumenten ganze Gruppen in Haft zu nehmen, oder zumindest für einige Zeit im „Kessel“ zu schikanieren.
Jan Berg schreibt für betfair.com
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